Das nährt Spekulationen über die neue konzeptionelle Ausrichtung der KitzVenture GmbH, die Patrick Landrock in schwieriger Lage als Geschäftsführer übernommen hat. Das in Kitzbühel ansässige Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht und im Firmenbuch des Handelsgerichts Innsbruck unter FN 442510 a eingetragen. Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung eigenen Vermögens und der Handel mit in- und ausländischen Unternehmensbeteiligungen. Außerdem ist die Gesellschaft berechtigt, sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck zu beteiligen und die Geschäftsführung solcher Unternehmen zu übernehmen.
Laut der eigenen Pressestelle zeichnet sich die österreichische Kapitalbeteiligungsgesellschaft „durch ihren Mix als Venture-Capital-Unternehmen, Private-Equity-Gesellschaft und Inkubator aus. Hierdurch ist es möglich, die Startups durch verschiedene Phasen hinweg zu begleiten und am organischen Wachstum der Beteiligung mitzuwirken. Ziel ist es, eine längere Partnerschaft einzugehen und nicht wie üblich die Beteiligung nach drei bis fünf Jahren gewinnbringend abzustoßen. Vielmehr sollen Kapitalrückflüsse aus profitablen Unternehmen erzielt werden.“ Junge Unternehmen würden nicht nur mit Kapital, sondern auch mit Know-how und technischer Infrastruktur unterstützt.
Auf Betreiben des Gesellschafters Patriarch Trust wurde der 32-jährige Patrick Landrock als neuer Geschäftsführer eingesetzt, um glaubwürdig einen geschäftspolitischen Neuanfang zu markieren. Sein Vorgänger Olaf Wittbrodt agierte etwas glücklos und hinterließ dem Neuen ein schwieriges Erbe. Anfang 2017 wurde nämlich von interessierter Seite die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) eingeschaltet, um ein bestimmtes Finanzprodukt von KitzVenture unter die Lupe zu nehmen. Konkret ging es um ein qualifiziertes Nachrangdarlehen mit einer Jahresverzinsung von 9,5 Prozent, für das man Anlegergelder eingeworben hatte. Die FMA erklärte sich aber für nicht zuständig, da es sich bei dem Anlageprodukt nicht um einen Alternativen Investmentfonds (AIF) mit strengen Zulassungsvorschriften handele. Auf Investment-Modelle, die als Crowd-Investment deklariert würden und wesentlich schwächer reguliert seien, richte sich der eigene Fokus nicht, so die FMA. Man prüfe nur Produkte, die unter das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) fallen. In der Folgezeit stritten sich das Wirtschafts- und das Finanzministerium darüber, ob das KitzVenture-Darlehen nun unter das Crowdfunding-Gesetz oder das Kapitalmarktgesetz fällt.
Um den rufschädigenden Hickhack um das umstrittene Anlageprodukt zu beenden, setzte Patrick Landrock (deutscher Staatsbürger) dessen Verkauf erst einmal aus, um alle Rechtsfragen zu klären. Kundenbeschwerden soll es bislang nicht gegeben haben. Patrick Landrock will jetzt größtmögliche Transparenz und Sicherheit für die Anleger herstellen. Dazu gehört wohl auch der auf Facebook angekündigte Produkt-Relaunch, ein neues Geschäftskonzept und eine neue Internetseite.