Drei Finanzierungswege dieser Zusatzrente gibt es: Bei der klassischen bAV übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Rente vollständig. Früher stand bei dieser arbeitgeberfinanzierten bAV meist der Fürsorgegedanke gegenüber den Arbeitnehmern im Vordergrund. Heute wollen Arbeitgeber mit dieser Zusatzleistung die Mitarbeiter vor allem an das Unternehmen binden. So oder so können sich Beschäftigte über eine solide Zusatzvergütung freuen, wenn ihr Chef allein für die bAV aufkommt. Arbeitnehmer können auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen. Seit dem Jahr 2002 haben sie einen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttolohns in einen bAV-Vertrag zur Entgeltumwandlung einzuzahlen. Der Arbeitgeber muss auf Nachfrage des Beschäftigten einen solchen Umwandlungsvertrag anbieten und gibt die konkrete Verantwortung dafür meist an ein versiertes Versicherungsunternehmen ab. Neben der vollständigen Beitragszahlung durch den Arbeitgeber und der Entgeltumwandlung seitens des Arbeitnehmers ist es auch denkbar, dass der Arbeitgeber einen Teil der bAV-Beiträge übernimmt und sie zusammen mit dem Gehalt des Arbeitnehmers in die Rentenversicherung einzahlt. In den Genuss dieser Regelung kommen meist nur Mitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen. Der Arbeitgeberzuschuss ist in diesen Fällen im Tarifvertrag festgeschrieben.
Experten sind der Auffassung, dass die Chancen der betrieblichen Altersversorgung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen genutzt werden sollten. Auch die Gewerkschaften brechen eine Lanze für die Betriebsrente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. IG Metall-Chef Jörg Hofmann betont: „Die Betriebsrente ist eine anerkannte Sozialleistung. Für die Gewerkschaften bleibt die Betriebsrente das Mittel der Wahl der zusätzlichen Altersvorsorge, weil sie die Arbeitgeber einbezieht. Denn mit betrieblicher Altersvorsorge ist nicht gemeint: Der Arbeitgeber organisiert und der Arbeitnehmer zahlt.“
Mit der Direktzusage, der Unterstützungskasse, der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds existieren fünf Betriebsrenten-Modelle, deren Unterschiede für Firmenchefs, die sich mit viel anderem zu beschäftigen haben, nicht sofort ersichtlich sind. Fast jedes mit bAV-Fragen befasste Unternehmen hat deshalb einen großen Beratungsbedarf. Hier kommt in vielen Fällen die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung Beratung und Betreuung mbH (DGbAV) ins Spiel. Sie unterstützt Firmen bei der Einführung und Handhabung der betrieblichen Altersversorgung. In ihrer Eigenwerbung heißt es: „Durch Vorträge und individuelle Beratungsgespräche legen wir allen Beteiligten dar, wo die Potenziale von bAV, Entgeltumwandlung und neuen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. der Portabilität von Versorgungsansprüchen liegen. Eine große Anzahl zertifizierter bAV-Spezialisten der DGbAV gewährleistet deutschlandweit die nötige Personalstärke für die Einzelberatung und ermöglicht eine reibungslose sowie kompakte Einrichtungsphase – gerade auch bei großen Unternehmen.“
Das im bayerisch-schwäbischen Wemding ansässige Unternehmen sieht sich deshalb als eine Art unabhängiges Kompetenzzentrum, das alle an den betrieblichen Versorgungssystemen Beteiligten umfassend beraten will. Da die Unterschiede der betrieblichen Altersversorgungsmodelle sowohl arbeits- als auch steuerrechtlicher sowie betriebswirtschaftlicher Natur sind, wendet man sich mit seinen Informationsmaterialien auch an Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister und Makler.
Geschäftsführer der DGbAV ist der Betriebsrenten-Profi Josef Bader. Zusammen mit seinem Mitarbeiterteam führt er Arbeitgeber durch das Dickicht der Entgeltumwandlung, kümmert sich um die liquiditätsschonende Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen und unterbreitet kosteneinsparende Finanzierungskonzepte. Immer im Blick sind dabei die Spezifika der Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage sowie alternativ der Zeitwertkonten. Zudem sichert die DGbAV zu, die betrieblichen Versorgungssysteme auf sich ändernde EU-Richtlinien, die internationale Rechnungslegung, nationale Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen abzuklopfen und damit rechtssicher zu machen.
Bader ist auch Geschäftsführer der DG-Gruppe Beratung und Betreuung GmbH, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Vermögensentwicklung mbH (DGVE) und Vorstandschef der DG-Gruppe AG. Die 2003 gegründete DG-Gruppe AG ist eine Finanzdienstleistungs-Holding, die im Freiverkehr der Hamburger Börse notiert ist und neben dem Kerngeschäft der bAV komplementäre Beratungsleistungen zur Vergütungsoptimierung anbietet. Dabei geht es darum, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen kleinen Teil des Bruttogehalts gegen Sach- und Barzuschüsse austauschen. Solche Entgeltbausteine, zu denen beispielsweise Tank- und Einkaufsgutscheine gehören, reduzieren die Steuerlast und die Beiträge für die Sozialversicherung. Der Arbeitgeber profitiert von sinkenden Lohnnebenkosten und der Arbeitnehmer von einem steigenden Nettogehalt.
Bislang müssen Rentner bei der Auszahlung der Betriebsrente die vollen Krankenkassenbeiträge zahlen. Dadurch sinkt das Polster der betrieblichen Altersvorsorge um knapp 20 Prozent. Anders als bei der gesetzlichen Rente tragen Rentner im Rahmen der bAV nicht nur den Arbeitnehmeranteil des Krankenkassenbeitrags, sondern den vollen Beitrag. Das könnte sich angesichts der politischen Debattenlage bald ändern und Betriebsrenten noch attraktiver machen. Josef Bader wird es freuen. Und auch die Aktie der DG-Gruppe AG (Freiverkehr an der Börse Hamburg) dürfte darauf reagieren.